Über die Basisförderung können sich Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) Anlagen fördern lassen, die zu bestimmten Anlagenkategorien gehören, ohne hierfür ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen.
Anlagen bzw. Komponenten, für die eine Förderung beantragt wird, müssen im Unternehmen vorhandene ineffiziente Bestandsanlagen ersetzen.
Für die Antragstellung ist ein Nachweis erforderlich, dass der Bedarf an Endenergie in Folge des Anlagenaustausches um mindestens 15 % reduziert wird.*
Wir verfügen über aussagefähige Unterlagen / Nachweise für die erfolgreiche Beantragung !
=> KLT-Kamann unterstützt Sie bei der Beantragung und der Förderung
*Quelle: bafa.de
Gefördert werden der Erwerb und die Installation/Montage von Anlagen, die u.a. zur folgenden Kategorie gehören:
Kleine Unternehmen erhalten eine pauschale Förderung in Höhe von 15 %
bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition.
Bei Mittleren Unternehmen beträgt die Förderung 10 %.
Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt !




